21. Mai 2021

Polizei neu aufstellen



NSU 2.0 in Hessen, rassistische Abstammungsrecherche in Baden-Württemberg, Polizist*innen in bewaffneten rechten Netzwerken, alltägliches Racial Profiling und jährlich tausende Fälle von brutaler Polizeigewalt, für die sich niemand verantworten muss: Die Polizei in Deutschland gibt das Bild einer dringend reformbedürftigen Behörde ab – und gleichzeitig werden alle Maßnahmen, ja schon die bloße Erhebung von Daten, erbittert bekämpft. Wer es wagt, die Summe all der Missstände als strukturelles Problem anzuerkennen, ist massiven Angriffen ausgesetzt. So ist keine aufgeklärte Debatte möglich über eine Behörde, die mit Sonderrechten und dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet ist – und deren Handeln deshalb umso stärker kontrolliert und immer wieder aufs Neue gesellschaftlich ausgehandelt werden muss. Unkontrollierte Sicherheitsbehörden sind eine Gefahr für die Demokratie. Die kritische Debatte über die Arbeit der Polizei ist deshalb kein Angriff auf die Polizei, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit.

Mit diesem Papier wollen wir den Fokus auf konkrete Maßnahmen legen, Raum für dringend notwendige Veränderungen schaffen und den Weg in eine freiere Gesellschaft aufzeigen. Über allem muss das Ziel stehen, staatliche Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung nach und nach zu verdrängen und durch Prävention und Kooperation zu ersetzen.

1.   Prävention stärken:
Zivile Träger ausbauen, Polizei entlasten

Polizeieinsätze sind kein Selbstzweck. In vielen Bereichen wird die Polizei de facto für Aufgaben gerufen, denen speziell geschulte Berufsgruppen besser und effektiver nachkommen könnten – sei es der Umgang mit Opfern häuslicher oder sexualisierter Gewalt, mit Fußballfans oder Obdachlosen, Geflüchteten oder Suchtkranken. Wenn Menschen aufgrund akuter Not, vermeintlicher Ausweglosigkeit oder einer psychischen Erkrankung sich und anderen Schaden zufügen, dann hilft es ihnen und der Gesellschaft nichts, ihnen dafür mit Gewalt zu begegnen und durch einen Polizeieinsatz die Situation möglicherweise noch mehr zu eskalieren. Zuallererst braucht es frühzeitige Hilfen und Präventionsmaßnahmen, damit gar nicht erst soweit kommen kann: Wer genug zum Leben hat, fängt seltener an, Geldbeutel zu stehlen; wer bei Bedarf psychologische Begleitung bekommt, wird selten zur Gefahr und wer Asylstatus genießt, muss nicht brutal abgeschoben werden. Das Strafrecht allein kann nur Symptome bekämpfen, die gesellschaftlichen Probleme dahinter jedoch nicht lösen.

Und auch im akuten Notfall sind Polizist*innen meist nicht mit den Kompetenzen ausgestattet, die es eigentlich bräuchte: Alleine in den letzten Wochen wurden mehrmals Menschen in psychischen Ausnahmesituation von der Polizei erschossen, nachdem diese augenscheinlich außer Stande war, die Situation zu deeskalieren. So etwas darf nicht passieren! Sanitäter*innen, Streetworker*innen und psychologische Krisenhilfe können dabei helfen, potentiell bedrohliche Situationen konfliktarm zu lösen. Durch massiven Ausbau von finanziellen und personellen Ressourcen dieser zivilen Träger schützen wir nicht nur die Betroffenen, sondern entlasten auch die Polizei. Wenn nur die Polizei genügend personelle Kapazitäten hat und nur unter der 110 rund um die Uhr jemand verfügbar ist, dann wird auch immer nur die Polizei gerufen. Das belastet Polizist*innen mit Situationen und Einsätzen, für die sie nicht ausgebildet sind – und nimmt Betroffenen die Möglichkeit, von geschultem Fachpersonal betreut zu werden, bevor die Situation überhaupt eskaliert. Dafür müssen wir Strukturen stärken bei denen, die wirklich in Krisenintervention geschult sind – und gleichzeitig die Polizei besser darin schulen, zu deeskalieren und mit Menschen in Ausnahmesituationen umzugehen. Prävention geht vor Intervention.

2.   Polizei neu ausrichten:
Deeskalation stärken, Rassismus bekämpfen

Dass das reale Handeln der Polizei oft wenig mit rechtsstaatlichen Idealen gemein hat, mussten beispielsweise Linke oder People of Color über viele Jahrzehnte schmerzhaft am eigenen Körper erfahren. Doch mit jedem neuen Skandal wächst das öffentliche Bewusstsein über die grundlegenden Missstände, immer breitere Teile der Gesellschaft machen klar: Eine grundlegende Neuausrichtung von Polizeiarbeit ist unausweichlich.

Um menschenfeindlichen Ideologien in der Polizei vorzubeugen, müssen diese schon bei Neueinstellungen sorgfältig überprüft werden: Wer offen ist für demokratiegefährdende Positionen, darf seine Uniform gar nicht erst bekommen.
Zudem müssen Beamten- und Dienstrecht angepasst werden: Wenn Probleme in einzelnen Einheiten oder Dienststellen besonders gehäuft auftreten, müssen diese leichter aufgelöst werden können. Bei den betroffenen Beamt*innen muss erneut systematisch geprüft werden, ob sie menschenfeindliche Positionen vertreten, bevor sie an anderer Stelle wieder im Polizeidienst eingesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für sogenannte geschlossene Einheiten wie BFE, USK, BFE+ oder SEK. In diesen spezialisierten Verbänden manifestieren sich gefährliche Tendenzen oft in besonderem Maße und führen zusammen mit einem übersteigerten Korpsgeist zu einem Weltbild von “wir gegen den Rest der Welt”, der mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinen ist. Die personellen Zusammensetzungen geschlossener Einheiten sollen spätestens nach drei Jahren gewechselt werden.

Antirassismus

Polizeiliches Handeln muss stets diskriminierungsfrei erfolgen. Racial Profiling muss unverzüglich und konsequent beendet werden. Deshalb müssen die gesetzlichen Bestimmungen, mit denen Racial Profiling gerechtfertigt wird, abgeschafft werden. Dafür bedarf es einer Streichung des Ausdrucks „grenzpolizeilicher Erfahrung“ aus § 22 (1) des Bundespolizeigesetzes. Damit Betroffene von Racial Profiling übermäßige Kontrollen nachweisen können, soll ein Ticket-System eingeführt werden: Jede Person, die von der Polizei kontrolliert wird, erhält nach der Kontrolle ein Ticket, bei dem Ort, Zeit, Datum, Grund und Umfang der Kontrolle festgehalten werden. Außerdem braucht es im Bund und allen Ländern ein wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild. Zudem sollen mehr Antirassismus-Beauftragte nach dem Vorbild der Gleichstellungsbeauftragten eingeführt werden. Der Staat muss garantieren, dass sein Handeln diskriminierungsfrei wirkt.

Deeskalation

Militärähnliche Bewaffnung, gepanzerte Fahrzeuge und noch mehr Polizeipräsenz auf der Straße stärken weder subjektive Sicherheitsgefühle, noch die objektive Sicherheitslage. Sie sind kein geeignetes Mittel, um Sicherheitsbedürfnisse in der Bevölkerung zu befriedigen.
Die Bewaffnung von Einsatzkräften muss sich streng an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und zudem auf den jeweiligen Einsatzzweck angepasst sein. Das bedeutet, dass nicht jede Polizeistreife standardmäßig mit Schusswaffen ausgerüstet sein muss. Dafür ist privater Waffenbesitz mit Ausnahmen von Jäger*innen und Förster*innen zu verbieten.
Pfefferspray enthält gefährliche Reizstoffe. Es ist bei vielen Einsätzen auf beiden Seiten die häufigste Ursache für Verletzungen und trägt nicht zur Deeskalation bei. Erst vor wenigen Wochen erschoss die Polizei in Bremen einen psychisch labilen Mann, nachdem die Situation durch den Einsatz von Pfefferspray völlig außer Kontrolle geraten war. Pfefferspray wird leichtfertig eingesetzt, ein Nutzen dieses Einsatzes ist aber nicht erkennbar. Die standardmäßige Bewaffnung der Polizei mit Pfefferspray ist deshalb zu beenden.

Ziel von Polizeiarbeit muss sein, den Einsatz von Gewalt und Waffen gar nicht erst nötig werden zu lassen. Deeskalation muss in den Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit gestellt werden.
Für Versammlungen bedeutet das: Pferde und Hunde sind auf Demonstrationen grundsätzlich fehl am Platz. Das Vermummungsverbot muss abgeschafft werden. Ziel jeder Einsatzstrategie muss sein, in demokratischen Protest so wenig wie möglich einzugreifen und Polizei so zurückhaltend wie möglich einzusetzen. Statt staatlicher Gewalt als Mittel der Konfliktlösung müssen auch in diesem Bereich konsequent Kommunikation, Kooperation und Deeskalation die obersten Prämissen werden.

Aus- und Weiterbildung

Die Grundsteine dafür müssen bereits in einer völlig neu ausgerichteten Ausbildung gelegt werden. Kommunikationskompetenzen, ein deeskalativer Umgang mit Konfliktsituationen und diskriminierungsfreie Polizeiarbeit müssen deutlich mehr Raum erhalten. Dass angehende Polizist*innen von Tag eins ihrer Ausbildung in Polizeikasernen abgeschirmt unter ihresgleichen sind, nützt niemandem. Wie in anderen Ländern selbstverständlich, muss das Studium so weit wie möglich an regulären Universitäten stattfinden.

Wie jedes andere Berufsfeld auch, muss Polizeiarbeit nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet werden. Das geht nur mit beständiger Fort- und Weiterbildung, beispielsweise zu zurückhaltenden Einsatzstrategien, dem Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen oder Antirassismustrainings.
Eine gute Ausbildung und gute Fortbildungsmaßnahmen sind die beste Ausrüstung.

Polizei öffnen

Polizei ist aktuell vor allem weiß und männlich. Es muss sichergestellt werden, dass alle Geschlechter und Menschen mit Migrationsgeschichte angemessen bei der Polizei vertreten sind – auch in Führungspositionen!

Um Wirtschafts- und Umweltkriminalität, sexualisierte Gewalt oder Cyberkriminalität bekämpfen zu können, braucht es nicht nur Polizist*innen: Multiprofessionelle Teams mit externen Expert*innen sind dafür ein Schlüssel. Um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, muss die Polizei sich öffnen. Ob Soziolog*innen, Polizeiwissenschaftler*innen oder Informatiker*innen: Wie jede andere Organisation braucht auch die Polizei mehr als eine Perspektive und ist auf die Erfahrungen von unterschiedlichen Berufsgruppen angewiesen. Auch sie müssen Zugang zu Führungspositionen haben: Zentrale Positionen in der Polizei dürfen nicht nur Polizist*innen vorbehalten sein.

3.   Staatsgewalt braucht Kontrolle:
Gewaltenteilung stärken, Rechtsstaat verteidigen

Staatliches Handeln bedarf Kontrolle. Der Einsatz staatlich legitimierter Gewalt muss umso strenger kontrolliert werden, doch das Gegenteil ist die Realität; eine Aufklärungs- und Verurteilungsquote bei Polizeigewalt von nicht einmal 1% spricht eine deutliche Sprache: Gewaltexzesse in Uniform werden de facto nicht geahndet. Diese gravierenden Probleme sind nicht erst seit der verweigerten juristischen Aufarbeitung der Polizeigewalt im Rahmen des G20-Gipfels bekannt. Der Rechtsstaat muss garantieren, dass unzulässige Übergriffe aufgeklärt und geahndet werden – und zwar unabhängig davon, wer Betroffene*r und wer Verursacher*in ist.

Polizeigewalt konsequent verfolgen

Täter in Uniform haben in Deutschland kaum Konsequenzen zu befürchten: Trotz mehreren tausend Übergriffen im Jahr kommt es nur in Ausnahmefällen überhaupt zum Verfahren – und noch seltener zu einer Verurteilung. Größtes Problem bei nicht geahndeter Polizeigewalt sind die fehlenden unabhängigen Ermittlungsstellen und die fehlende Identifizierbarkeit von Beamt*innen. Es braucht daher umgehend eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für alle Einheiten, um Gesetzesverstöße überhaupt ahnden zu können. Außerdem sind unverzüglich unabhängige Ermittlungsstellen mit Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einzuführen, die bei Fehlverhalten von Polizeibeamt*innen tätig werden. Diese Anlaufstellen sind mit weitreichenden Kompetenzen und Ressourcen auszustatten. Um zudem mehr Transparenz der juristischen Aufarbeitung von Polizeigewalt zu ermöglichen, sollen alle Einsatzprotokolle und Polizeivideos bei einer unabhängigen Treuhandstelle aufbewahrt werden. Somit sollen Polizei, Justiz, unabhängige Ermittlungsstellen, aber auch von Polizeigewalt Betroffene gleichermaßen Zugriff auf diese möglichen Beweismittel erlangen.

Policing the Police: Parlamentarische Kontrolle stärken

Abgeordnete müssen ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive gerecht werden können. Zentral hierfür ist die Einführung von Polizeibeauftragten in Bund und Ländern nach dem Vorbild der Datenschutzbeauftragten oder Wehrbeauftragten. Diese müssen außerhalb der Innenministerien angesiedelt sein und von einer Person besetzt werden, die nicht aus dem Polizeidienst kommt. Das Amt der Polizeibeauftragen muss mit genügend Ressourcen ausgestattet werden, um Häufungen von Fehlverhalten zu analysieren, Strukturen zu durchleuchten und hinterfragen zu können. Sie soll dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten.

Fehlerkultur etablieren

Vertrauen muss man sich verdienen: Dass die Polizei Fehler macht, ist eine banale Feststellung – und wird dennoch von vielen Akteur*innen kategorisch ausgeschlossen. Vertrauen in die Polizei entsteht aber nicht durch das reflexhafte und kategorische Abblocken jeder Kritik, sondern erst durch systematische Aufarbeitung von Missständen und dem Eingeständnis von Fehlern. Eine Fehlerkultur in der Polizei zu etablieren ist unerlässlich. Die Einrichtung von Polizeibeauftragten ist dafür ein erster Schritt. Die zentralen Veränderungen müssen aber innerhalb der Polizei stattfinden – es bedarf eines tiefgreifenden kulturellen Wandels in der Polizei. Zentral muss sich die Einsatznachbereitung und Reflektion des polizeilichen Handelns wandeln. Nur wenn eigenes Handeln systematisch überprüft wird, können Fehler minimiert werden.

Datenabfragen reformieren

In den letzten Jahren wurden immer mehr rechte Netzwerke in der Polizei aufgedeckt, die letzten Fälle aus Hessen sind hier womöglich nur die Spitze des Eisbergs. Alleine seit 2018 sind mindestens 400 Verfahren nach illegalen Datenabfragen bei den Landespolizeien eingeleitet worden – die Dunkelziffer mag weit höher liegen. Das System der Datenabfrage muss nach strengen Datenschutzbestimmungen reformiert werden: Sofern über polizeiliche Datensysteme Informationen abgerufen werden, muss durch eine persönliche Kennung zweifelsfrei nachvollziehbar sein, wer, wann, warum, welche Daten abgerufen hat. Datenabfragen sollen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets auf ein Minimum beschränkt sein. Unberechtigte Datenabfragen müssen konsequent straf-, disziplinar- und beamtenrechtlich verfolgt werden.

Wir brauchen Zahlen

Ein derart sensibler Bereich wie staatliche Gewalt braucht eine systematische wissenschaftliche Grundlage. Kritische Polizeiforschung wurde bisher teils vernachlässigt, teils bewusst verhindert: Die von Innenminister Horst Seehofer gestoppte Studie zu Rassismus in der Polizei ist dringend notwendig. Im Mittelpunkt müssen die Erforschung menschenfeindlicher Ideologien und damit einhergehende Radikalisierungsprozesse von Polizist*innen stehen. Andererseits müssen mehr belastbare Zahlen über Polizeigewalt erhoben werden, um zielgenaue Maßnahmen treffen zu können.
Eine Versachlichung der Debatte ist dringend notwendig. Davon profitieren auch alle Beamt*innen, die sich für faire Polizeiarbeit einsetzen.

Machen wir uns auf den Weg

Mit diesem Papier wollen wir die Debatte voranbringen, um die eklatanten Missstände in der Polizei endlich anzugehen. Uns ist bewusst, dass all diese Maßnahmen – so heftig sie auch von Polizeigewerkschaften und Innenministerien bekämpft werden –  doch nur ein erster Schritt sein können auf dem langen Weg zu einer befreiten Gesellschaft, die Gewalt und Repression als Mittel der gesellschaftlichen Problemlösung Stück für Stück überwindet.



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