Informationen zu verschiedenen Formen des Schwangerschafts- abbruchs

Gesetzliche Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch

  • eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach Paragraf 219 StGB bzw Paragraf 7 SchKG anerkannten staatlichen Beratungsstelle oder
  • eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach Paragraph 218 StGB

Beistand/

Vorfeld

Niemand sollte mit der Situation einer (ungewollten) Schwangerschaft alleine sein. Freund*innen, Familie oder Partner*in können ein unterstützende und respektvolle Gesprächspartner*innen sein.

Eine vertrauliche aber unabhängige Beratung kannst du auch in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in deinem Ort suchen. Diese findest du entweder mit einer einfachen Internetsuche oder durch das anonyme Hilfetelefon: „Schwangere in Not“: 0800 40 40 020.

My Body, My Choice – Eine Schwangerschaft oder ein Abbruch ist die Entscheidung der austragenden Person.

Eine Beratung kann sowohl zum Abbruch als auch zum Austragen bestärken. Diese Entscheidung sollte aber von niemand anderen als der betroffenen Person getroffen werden.

Schwangerschafts

-abbruch

Methoden

Es gibt drei Methoden des Schwangerschaftsabbruchs: medikamentös, chirurgisch mit örtlicher Betäubung sowie chirurgisch mit Vollnarkose. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Behandlung nur, wenn sie nach einer Vergewaltigung erfolgt oder aus medizinischer Sicht unabdingbar ist.

Der Verlauf ist in der Regel folgendermaßen: Du triffst in einer behandelnden Arztpraxis ein, deine Unterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft. Danach findet ein Aufnahmegespräch mit der Arzthelfer*in oder Krankenpfleger*in statt. Diese Kolleg*in bleibt dann in der Regel die Bezugsperson während des gesamten weiteren Aufenthalts. Im Anschluss findet das Gespräch mit der Ärzt*in statt. Vor dem Schwangerschaftsabbruch führt die Ärzt*in eine Tastuntersuchung zur Bestimmung der Lage und der Größe der Gebärmutter durch. Ebenso wird eine Ultraschalluntersuchung gemacht um das Schwangerschaftsalter zu bestimmen.

Der weitere Verlauf unterscheidet sich beim medikamentösen und chirurgischen Abbruch.

 

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch 
Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

Begleitpersonen

Oft ist es hilfreich, eine Begleitperson zum Abbruch mitzubringen, z.B. Partner*innen oder andere Begleitpersonen wie Freund*innen und Verwandte. Sollte ein Schwangerschaftsabbruch in örtlicher Betäubung gemacht werden, ist es auch möglich, sich beim Abbruch in den Behandlungsraum begleiten zu lassen. Ansonsten kann die Begleitperson in der Regel im Ruheraum bei dir sein.

Nach dem Abbruch

Bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff sollten Patient*innen nicht selbst Auto fahren. Eine Nachuntersuchung bei deiner Ärzt*in ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch erforderlich. (Beim Medikamentösen Abbruch zwischen dem 10. und 14. Tag nach Mifegyne-Einnahme). Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile entstehen.

Verhütung

Der erste Eisprung nach dem Abbruch findet nach ca. zwei bis vier Wochen statt. Dementsprechend setzt die nächste Regelblutung nach vier bis sechs Wochen ein. Da Patient*innen direkt nach dem Abbruch wieder empfängnisbereit sind, sollte die Frage der anschließenden Verhütung geklärt sein. Bitte bespreche dieses Thema mit deiner Ärzt*in.
Zur Unterstützung der Gebärmutterrückbildung ist es möglich, direkt mit der Pille zu beginnen. Dies wird aus medizinischen Gründen für den medikamentösen Abbruch empfohlen.

Essen und

Trinken,

Medikamente

2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden. Solltest du andere Blutverdünnende Medikamente nehmen oder eine Blutgerinnungsstörung haben, solltest du mit deiner Ärzt*in vorab das weitere Vorgehen besprechen.
Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen, aber nicht später als zwei Stunden vorher. Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose darfst du 6 Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder rauchen. (Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall könnte säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen!) Bis 1 Stunde vor dem Termin kannst du klare Flüssigkeit (ohne Milch und Zucker) zu dir nehmen.

Zum Termin

solltest du

mitbringen:

  • Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB
  • Blutgruppennachweis
  • Versichertenkarte
  • Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
  • Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes
  • Es sollte bequeme Kleidung getragen werden sowie Damenbinden, Socken und ein Badehandtuch.

WEITERE INFORMATIONEN

Tiefergehende Informationen zu verschiedenen Formen des Schwangerschaftsabbruchs kannst du bspw. bei Pro Familia finden. Hier wird umfassend informiert und kann schließlich auch individuell weiterberaten werden:

https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch

Für eine Entkriminalisierung der Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche kämpft die Initiative Pro Choice. Informationen zur politischen Einordnung des Rechts auf Selbstbestimmung und dem Kampf gegen § 219a findest du hier:

https://pro-choice.de/

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